Ein Verkehrsbußgeld, ein GAS-Bußgeld und eine Parkgebühr ähneln sich, folgen aber jeweils einem eigenen Verfahren mit eigenen Fristen, eigenen Behörden und einem eigenen Gericht in der Berufung. Diese Seite erklärt jeden Weg : was Sie erhalten haben, welche Fristen gelten, was passiert, wenn Sie nicht reagieren, und wo PVResponse helfen kann. Die Informationen stützen sich auf das geltende belgische Recht; sie stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bei komplexen Akten empfehlen wir einen Rechtsanwalt.

1. Welches Dokument haben Sie erhalten?

Zuerst müssen Sie bestimmen, welche Art von Dokument Sie haben, denn das bestimmt das Verfahren, die Fristen und das zuständige Gericht. Die Tabelle unten gibt einen Überblick.

Dokument Behörde Art Frist Gericht (Berufung)
GAS-Bußgeld Sanktionsbeamter (Gemeinde) Verwaltungsrechtlich 15 Tage Einspruch Polizeigericht
Parkgebühr Gemeinde oder Konzessionär Zivilrechtlich Laut Gemeinderegelung (15-30 T.) Friedensgericht
Sofortige Einziehung Polizei vor Ort Strafrechtlich (Transaktion) Ablehnung = Staats­anwaltschaft Polizeigericht
Vergleich Staatsanwalt Strafrechtlich Frist auf Angebot (~30 T.) Polizeigericht (wenn weitergeleitet)
Zahlungsbefehl Staatsanwalt Strafrechtlich (Vollstreckungstitel) 30 Tage Widerspruch Polizeigericht
Ladung Gerichts­vollzieher Gerichtlich Vor Gericht erscheinen Polizeigericht
LEZ-Bußgeld Regionale LEZ-Behörde Verwaltungsrechtlich 30 Tage Einspruch Gericht erster Instanz
Fahreridentifikation (67ter) Polizei Mitwirkungspflicht 15 Tage zum Antworten (keine Berufung möglich)
Mahnung Fahrer­identifikation Polizei Erinnerung an 67ter-Pflicht Letzte Chance vor Verfolgung (Art. 29ter) Polizeigericht (bei Verfolgung)
Mahnung Ursprüngliche Behörde Erinnerung an früheres Dokument Nach ursprünglichem Verfahren Wie ursprünglich
Frist abgelaufen? Fristen werden streng angewendet. Eine abgelaufene Frist kann nur in sehr außergewöhnlichen Fällen (höhere Gewalt) wiederhergestellt werden. Prüfen Sie sofort das Datum der Zustellung.

2. GAS-Bußgeld (Gemeindliche Verwaltungssanktion)

Seit dem Gesetz vom 24. Juni 2013 können Gemeinden kleinere Verstoße selbst über ein Verwaltungsverfahren ahnden statt über das Strafrecht. Klassische Fälle sind wilde Müllablagerung, Hundekot, nächtlicher Lärm und wildes Plakatieren. Seit 2014 können auch bestimmte Parkverstoße als GAS behandelt werden.

Verfahren Schritt für Schritt

Feststellung
Ein zuständiger Beamter oder Polizist stellt die Tat fest und erstellt ein Protokoll, das an den Sanktionsbeamten der Gemeinde geht.
Zustellung
Sie erhalten einen Brief (per Einschreiben oder regulär) mit Sachverhalt, Betrag und Ihren Rechten.
Einspruch innerhalb von 15 Tagen
Sie können schriftlich Widerspruch einlegen. Bei Bußgeldern über €70 haben Sie Anspruch auf eine Anhörung.
Entscheidung innerhalb von 6 Monaten
Der Sanktionsbeamte entscheidet begründet. Die Entscheidung ist ein Vollstreckungstitel.
Berufung am Polizeigericht
Innerhalb eines Monats nach Zustellung können Sie Berufung beim Polizeigericht einlegen.

Höchstbeträge: €350 für Erwachsene, €175 für Minderjährige (14-18 Jahre).

3. Parkgebühr

Wichtige Unterscheidung: Eine Parkgebühr ist kein Bußgeld, sondern ein zivilrechtliches Entgelt für die Nutzung des öffentlichen Raums. Kein Staatsanwalt, kein Strafregister, kein Polizeigericht. Zuständig ist das Friedensgericht.

Folgen dieser Einordnung

  • Beweislast: liegt bei der Gemeinde (oder dem Konzessionär), nicht bei Ihnen.
  • Verjährung: 5 Jahre (allgemeine zivilrechtliche Frist).
  • Keine authentische Urkunde: anders als beim Verkehrs-Protokoll gilt die Feststellung hier nicht als authentische Urkunde.
  • Keine strafrechtlichen Folgen: Nichtzahlung führt nie zu Strafregister oder Fahrverbot.

Verfahren

  1. Feststellung (oft durch einen Parkwächter des Konzessionärs).
  2. Zustellung (Ticket unter dem Scheibenwischer oder per Post).
  3. Zahlungs- oder Einspruchsfrist gemäß Gemeindeverordnung.
  4. Bei Nichtzahlung: schriftliche Mahnung, anschließend ggf. Klage vor dem Friedensgericht.

4. Verkehrs-Protokoll (Straßenverkehrsgesetz)

Dies ist Strafrecht. Der Staatsanwalt ist zuständig. Der Weg umfasst mehrere aufeinanderfolgende Phasen mit jeweils eigenen Fristen und Verteidigungsmöglichkeiten.

Die fünf Phasen

Protokoll (PV)
Von einem Polizeibeamten erstellt. Authentische Urkunde bis zum Beweis des Gegenteils (Art. 62 StVG). Sie erhalten eine Abschrift.
Vergleich
Der Staatsanwalt bietet einen Vergleich an. Zahlung = Verfahren beendet, keine Verurteilung, kein Register. Nichtzahlung = Verfahren geht weiter (Art. 216bis StPO + Art. 65 StVG).
Zahlungsbefehl
Schriftlicher Befehl des Staatsanwalts (Vollstreckungstitel). Sie haben 30 Tage, um Widerspruch beim Polizeigericht einzulegen (Art. 65/1 StVG).
Ladung
Formale Ladung vor das Polizeigericht durch Gerichtsvollzieher. Sie müssen erscheinen (persönlich oder via Anwalt).
Urteil & Berufung
Der Polizeirichter entscheidet: Freispruch, Verurteilung, Aussetzung oder Bewährung. Berufung möglich innerhalb 30 Tagen vor der Korrektionalkammer des Berufungshofes.
Einspruch vs. Widerspruch Ein „Einspruch“ an den Staatsanwalt ist eine informelle Reaktion, die zur Neuvorlage führen kann. Der Widerspruch ist ein formaler Gerichtsakt nach einem Befehl oder Versäumnisurteil mit strengen Fristen.

5. LEZ-Bußgeld (Low Emission Zone)

Drei belgische Städte haben eine LEZ: Antwerpen (2017), Brüssel (2018) und Gent (2020). Fahrzeuge, die die Emissionsstandards nicht erfüllen, dürfen die Zone nicht ohne Genehmigung befahren. Verstoße werden automatisch per ANPR-Kameras erfasst.

Merkmale

  • Verwaltungssanktion: kein Staatsanwalt, kein Register.
  • Beträge: €150 bis €350 je nach Region und Fahrzeugtyp.
  • Einspruch: 30 Tage nach Zustellung bei der Behörde, die das Bußgeld erlassen hat.
  • Berufung: Gericht erster Instanz (Zivilkammer), innerhalb der im Regionalbeschluss vorgesehenen Frist (meist 1 Monat).

Typische Verteidigungsmittel

  • Fehler in der ANPR-Klassifizierung (Fahrzeug falsch erkannt).
  • Gültige Ausnahme (Oldtimer, Behinderung, Notfall, Pflegekraft).
  • Temporärer Zugang oder Tagespass erhalten, aber nicht korrekt verarbeitet.
  • Mangelhafte Beschilderung am Zoneneingang.
  • Datenschutzverletzungen in der Verarbeitungskette (Art. 32 DSGVO, Schrems II).

6. Fahreridentifikation (Art. 67ter StVG)

Dies ist kein Bußgeld, sondern eine Mitwirkungspflicht. Wenn ein Protokoll gegen ein Fahrzeug erstellt wird, ohne dass der Fahrer vor Ort identifiziert wurde, muss der Halter binnen 15 Tagen angeben, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes fuhr.

Nicht antworten = eigenständiger Verstoß Das Ausbleiben (oder verspätete Ausfüllen) ist ein eigenständiger Verstoß mit eigener Sanktion (€200 bis €4 000 nach Art. 29ter StVG). Die ursprüngliche Tat bleibt zusätzlich bestehen.

Besondere Fälle

  • Sie fuhren selbst: geben Sie sich als Fahrer an.
  • Jemand anders fuhr: Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum angeben.
  • Halter ist juristische Person (Leasing, Dienstwagen): der rechtliche Verantwortliche (der Geschäftsführer oder die für die Firmenfahrzeuge zuständige Person) muss antworten; eine Nichtantwort wird ihm persönlich zugerechnet.
  • Sie wissen es wirklich nicht mehr: diese Entschuldigung ist sehr eingeschränkt und wird vom Polizeigericht streng beurteilt. Legen Sie eine begründete Erklärung vor.
Falschangabe = Urkundenfälschung Eine andere Person als den tatsächlichen Fahrer anzugeben ist strafbar als Urkundenfälschung (Art. 196 StGB).

7. Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?

Ignorieren ist nie die Lösung. Hier, was bei Nichtreaktion pro Weg passiert.

GAS

Kein Einspruch in 15 Tagen → Sanktionsbeamter entscheidet im Versäumnisweg → Entscheidung wird Vollstreckungstitel → Gerichtsvollzieher treibt das Bußgeld ein (mit Lohn- oder Kontopfändung möglich).

Parkgebühr

Keine Zahlung → Mahnung (mit Verwaltungskosten) → Klage vor dem Friedensgericht → Urteil → Vollstreckung. Keine strafrechtlichen Folgen, aber Gerichtsakte und Kosten.

Verkehrs-Protokoll

Keine Reaktion auf den Vergleich → Zahlungsbefehl → kein Widerspruch in 30 T. → Befehl wird rechtskräftig → Ladung vor das Polizeigericht → Versäumnisurteil möglich → 30 T. für Einspruch → dann 30 T. für Berufung → sonst rechtskräftig → Vollstreckung. Strafrechtliche Verurteilung kann zu Fahrverbot, Strafregister und Arbeitgeberbenachrichtigung führen.

Identifikation 67ter

Keine Antwort in 15 T. → eigenes Protokoll für Art. 29ter StVG → gleiches Verfahren wie ein gewöhnliches Verkehrs-Protokoll, mit zusätzlicher Geldstrafe bis zu €4 000.

Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher Alle Vollstreckungstitel (GAS-Entscheidung, Zahlungsbefehl, Urteil) können zu Lohnpfändung, Kontenpfändung oder Sachpfändung führen. Die Vollzieherkosten (> €150) tragen Sie immer selbst.

8. Ihre Rechte im Verfahren

  • Akteneinsichtsrecht (GAS: Art. 25 §2 GAS-Gesetz; Strafsachen: Art. 61ter StPO).
  • Anhörungsrecht bei GAS über €70 und bei jeder Gerichtssitzung.
  • Recht auf anwaltlichen Beistand in jeder Phase.
  • Recht auf Rechtsbeistand unter bestimmten Einkommensgrenzen (Gesetz vom 19. März 2017).
  • Sprachenwahl nach Gerichtsbezirk (DE/NL/FR).
  • Recht auf Übersetzer/Dolmetscher, wenn Sie die Verfahrenssprache nicht beherrschen.
  • Recht auf Information und Einsicht in Ihre personenbezogenen Daten (Art. 13-15 DSGVO).
  • Recht auf Zugang zu einem Richter (Art. 6 EMRK) — einschließlich Berufung zum Polizeigericht für GAS und LEZ.

9. Rolle und Grenzen von PVResponse

PVResponse ist ein redaktionelles Hilfsmittel, keine Anwaltskanzlei. Wir automatisieren das Verfassen eines Einspruchs mit technischen und juristischen Argumenten, aber Sie entscheiden, reichen ein und erscheinen selbst.

Was wir tun

  • Ihr Bußgelddokument analysieren (OCR + juristische Einordnung).
  • Die Website der erlassenden Behörde auf DSGVO-, ePrivacy- und Schrems-II-Konformität prüfen.
  • Einspruch mit Datenschutz-Argumenten verfassen (Art. 32 DSGVO, Art. 129 Elektronische-Kommunikations-Gesetz).
  • Versandfertiges PDF in der richtigen Sprache erstellen.

Was wir nicht tun

  • Rechtsberatung erteilen (kein Anwalt).
  • In Ihrem Namen handeln vor Gericht oder Behörden.
  • Prozesshandlungen vornehmen (Einreichung, Ladungen, Berufungen).
  • Entscheiden, ob Sie zahlen oder Einspruch einlegen sollen.

Wann Sie einen Anwalt brauchen

  • Ladung vor das Polizeigericht oder einen Strafrichter.
  • Urteil, gegen das Sie Berufung einlegen wollen.
  • Widerspruch gegen Versäumnisurteil oder Zahlungsbefehl.
  • Komplexes Verkehrsrecht mit Fahrverbot oder schweren Strafen.
  • Zusammenlauf mit anderen Verfahren (Versicherung, Arbeitgeber …).

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Laden Sie Ihr Bußgelddokument hoch und wir analysieren es. Sie erhalten einen begründeten Einspruch zurück, bereit zum Absenden.

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